
Bei Vorliegen einer psychischen Störung werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zum Erstgespräch damit die Sitzungen mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden können. Bei der privaten Krankenversicherung muss allerdings eine Psychotherapie im Versicherungsschutz enthalten sein. Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten von Kinderwunschberatung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Psychosoziale Beratungen zum Kinderwunsch und der Samenspende werden daher privat in Rechnung gestellt. Dadurch entfallen aber Wartezeiten und Sie können zeitnah einen Termin bekommen. Die Kosten können ggf. steuerlich anerkannt werden.